FAQs: sonstige Themengebiete

Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland

Verfahrensweise:

Bitte reichen Sie die möglichst aussagekräftigen Unterlagen zur Vorlesung(Syllabus, aus dem Umfang und Inhalt der Vorlesung hervorgehen, Literaturgrundlagen, Gliederung, Transcript of Records, Antrag auf Anerkennung, STiNE-/Flex-Now-Auszug) bei Frau Kourieh, entweder per eMail oder persönlich während ihrer Sprechzeiten, ein. Außerdem teilen Sie uns mit, für welchen Kurs Sie die Auslandsleistung angerechnet bekommen möchten. Frau Kourieh prüft die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit hin und bittet Sie, gegebenenfalls Unterlagen nachzureichen.

Alle Anfragen (egal ob vor Besuch der ausländischen Universität, während des bereits begonnenen Studiums an einer anderen Universität oder nach Rückkehr aus dem Ausland) werden monatlich gesammelt und am Ende des Monats bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen werden kurzfristig keine Aussagen über eine mögliche Anrechnung mehr erfolgen.

Anschließend werden Sie über das Ergebnis per eMail informiert und können sich die Unterlagen bei Frau Kourieh während ihrer Sprechzeiten abholen.

Bitte beachten Sie:

Empfehlungsschreiben / Gutachten

Der LS BBF erstellt Empfehlungsschreiben für die Bewerbung auf Masterprogramme und für Auslandsaufenthalte. Es gelten folgende Regelungen für die Erstellung von Empfehlungsschreiben durch den LS BBF:

Hinweis:

Der LS BBF kann eine Erstellung von Empfehlungsschreiben nicht garantieren. Insbesondere bei mangelhaften oder aussichtlosen Bewerbungen behält sich der Lehrstuhl vor, die Erstellung eines solchen Schreibens abzulehnen.

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